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Am 19.04.2004 fuhren der Fallensammler Kurt Junghans sowie der Fallenbauer Ernst-Heinrich Scholz auf den Spuren deutsch-schlesischer Fallengeschichte nach
Haynau.
Im Gegensatz zu den Jahren kommunistischer Herrschaft, begegnet man heute einer angenehmen Offenheit, kann frei über die Vergangenheit sprechen sowie auch
fotografieren. Der Museumsdirektor Jerzy Janus beantwortete offen und in sehr gutem deutsch die an ihn gerichteten Fragen.
Um das Jahr 1870 etwa, wurde der Müllergeselle und Rattenvertilger Rudolf Weber Fallenbauer. Er gründete im Jahre 1871 die “Aelteste deutsche Raub-
tierfallen-Fabrik” und ist im Einwohnerbuch Haynaus - des Jahres 1871 als Fabrikbesitzer erwähnt. Als kaiserlich königlicher Hoflieferant erhielt er über 50 goldene Medaillen sowie etwa 10 Staatsmedaillen. Das
Gebäude in seiner heutigen Gestalt entspricht nach wie vor den Darstellungen alter Werbezeichnungen.
Das schlesische Haynau entwickelte sich im Laufe der Zeit zur Hochburg für den Fallenbau. Webers Firma nahm eine stattliche Größe an und seine qualitativ
sehr guten Fallen waren im In- und Ausland bekannt.
Der Firmensitz der Raubtierfallenfabrik Rudolf Weber war auf der Bahnhofstraße unmittelbar neben dem Bahnhof sowie vor dem heutigen Busbahnhof. Der Bahnhof
wurde erst nach der Firmengründung erbaut und die Nähe zu diesem wie auch das Gebäude selbst zeigen, welche wirtschaftliche Bedeutung die Firma Weber zur damaligen Zeit hatte.
Die alte Haynauer Bezeichnung OSWN, welche auf der Fassade des Weberhauses angebracht gewesen sein soll, trifft heute noch zu “Ochse siehst’de Weber nich!”
[Am 4. August 1888 verkaufte Weber seine Fabrik an den Gutsbesitzer Willinger. Er erhielt 100.000 Mark und verpflichtete sich vertraglich, dem Nachfolger
keine Konkurrenz zu machen. Daran hielt sich Weber aber schon nach kurzer Zeit nicht, und Willinger zog vor Gericht. Im Namen des Königs untersagte am 26. April 1887 die dritte Zivilkammer des königlichen
Landgerichtes zu Liegnitz dem Raubtierfallen-Händler Weber jegliche Fabrikation oder den Vertrieb von Fallen unter Androhung von Strafe von 500 Mark für jede Zuwiderhandlung.]*
Anderen Unterlagen entnehmend, wie z.B. ver- schiedenen Katalogen von R. Weber, kam es nicht zum Verkauf am 04. August 1888 an R. Williger.
In einem Katalog von Rudolf Weber Haynau, aus dem Jahre 1907 steht: “Mit Waidmannsheil! Carl Gerlach, Schwiegersohn von Rudolf Weber. Inhaber der Firma
R. Weber seit 1890. Der Prozess zwischen der Firma R. Weber (Inhaber Carl Gerlach) und der Firma E. Grell ist im November 1906 belegt. Die Firma unter dem Namen R. Weber, kann
anhand von Unterlagen bis zum Jahre 1914 belegt werden.**
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